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Dieser Online-Konvent ist eine Vorübung für zukünftige formal gültige Demokratische Handelskonvente in Kommunen, Landkreisen, Bezirken, Ländern, Staaten und Staatenbünden. Ziel des „Demokratischen Handelskonvents“ ist die Neuformulierung des Mandats für die EU-Außenhandelspolitik im Lissabon-Vertrag. Er stellt 20 wichtige
Beispielfragen zur Handelspolitik zur Entscheidung und bietet für jede Frage mehrere Alternativen an, immer einschließlich des aktuellen Status quo. Die verschiedenen Vorschläge zu jeder Frage (z.B. „Soll die EU Freihandel, Protektionismus oder Ethischen Handel als Grundausrichtung verfolgen?“) werden auf ihren Widerstand gemessen (0-10 Widerstandspunkte je Frage). Diese Methode des „Systemischen Konsensierens“ wurde von zwei Grazer Mathematikern entwickelt. Es gewinnt derjenige Vorschlag, der den geringsten Widerstand auslöst. Wichtig: In einem „echten“ Konvent geht der Abstimmung ein rund
sechsmonatiger Recherche-, Informations- und Diskussionprozess voraus.
Ab 500 TeilnehmerInnen wird das Ergebnis dieses – nicht-repräsentativen – Online-Konvents veröffentlicht, um anschaulich zu machen, wie das Ergebnis eines späteren formal gültigen Handelskonvents zustande kommen und aussehen könnte. Wie ein gültiger Konvent ablaufen könnte, ist auf der Website „
Ethischer Welthandel“ beschrieben. Das Ergebnis eines „Kommunalen Handelskonvents“ könnte über ein Delegationsverfahren in einen Bundeshandelskonvent oder EU-Konvent delegiert werden, der die finalen Fragestellungen und Alternativen ausarbeitet. Diese würden dann von den Souveränen der EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt. Das Ergebnis dieser Abstimmung würde das aktuelle (Freihandels-)Mandat im Lissabon-Vertrag ersetzen und die EU-Institutionen zur demokratisch beschlossenen Handelspoltik verpflichten.
Nehmen Sie jetzt hier am Online-Übungskonvent teil: Bitte geben Sie bei den 20 Fragen zu jedem einzelnen Vorschlag ihren gefühlten Widerstand (mindestens 0 und maximal 10 Widerstandspunkte) an. Ihr persönliches Ergebnis wird Ihnen auf Wunsch an ihre E-Mail-Adresse zugesandt. Sobald 500 Personen teilgenommen haben, wird das Ergebnis anonym auf „Ethischer Welthandel“ veröffentlicht.
2A: Handel ist eine hohe Wirtschaftsfreiheit und damit ein übergeordnetes Ziel, dem die Menschen- und Arbeitsrechte, Umweltschutz, soziale Sicherheit und Zusammenhalt, untergeordnet werden (»Freihandel«).
2B: Hauptsache, mein Land exportiert mehr, als es importiert, darauf beruht unser Wohlstand (»Merkantilismus«).
2C: Handel ist ein Mittel, das den Zielen Menschenrechte, Umweltschutz, gerechte Verteilung, sozialer Zusammenhalt dient und diesen untergeordnet wird (»Ethischer Handel«).
2D: Internationale Arbeitsteilung und Handel sind abzulehnen, Länder sollen ihre Grenzen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr schließen (»Protektionismus«).
3A: Zollschranken und andere Handelsschranken sollen schrittweise abgebaut werden (»EU-Vertrag«).
3B: Zölle sind ein Steuerungsinstrument der Handels- und Wirtschaftspolitik und je nach Ziel gezielt, differenziert und dosiert einzusetzen (»Ethischer Welthandel«).
4A: Handel soll innerhalb der Vereinten Nationen geregelt werden, unter Abstimmung mit den Menschen- und Arbeitsrechten, Umweltschutzabkommen, Klimaschutz, kulturelle Vielfalt, Ernährungssouveränität, Begrenzung der Ungleichheit u. a. (»UNO-Ansatz«).
4B: Handel soll außerhalb der Vereinten Nationen geregelt werden, denn die Menschen- und Arbeitsrechte, Umwelt- und Klimaschutz sind »handelsfremde Themen«, von deren Erfüllung der freie Handel nicht abhängen darf (» WTO-Ansatz«).
4C: Es braucht überhaupt keine internationale Regelung des Handels. Weder inner- noch außerhalb der Vereinten Nationen (»Anti-Globalisierungs-Ansatz«).
5A: Die EU soll versuchen, ein einheitliches Handelssystem auf multilateraler Ebene zu entwickeln, auch wenn dies nicht rasch vorangeht (»UNO-Ansatz«).
5B: Die EU soll möglichst rasch möglichst viele bilaterale oder regionale Abkommen abschließen (»CETA-TTIP-Ansatz«).
5C: Die EU soll ohne Priorität auf allen Ebenen gleich ehrgeizig versuchen, Handelsabkommen zu schließen (»WTO/UNO-CETA-TTIP-Ansatz«).
6A: Das Rahmenmandat – die übergeordneten Ziele, deren Erreichung unabhängig evaluiert werden muss – kommt vom Souverän (souveräne Demokratie).
6B: Das Rahmenmandat kommt von EU-Rat, EU-Parlament und den Parlamenten der Mitgliedsstaaten (Lissabon-Vertrag).
7A: Das unmittelbare Verhandlungsmandat kommt vom EU-Rat.
7B: Das unmittelbare Verhandlungsmandat kommt vom EU-Parlament.
7C: Das unmittelbare Verhandlungsmandat kommt vom EU-Parlament unter Zustimmung der Parlamente der Mitgliedsstaaten.
8A: Der Verhandlungsprozess verläuft geheim.
8B: Der Verhandlungsprozess verläuft transparent.
9A: Die verhandelnde Instanz kann sich treffen, mit wem sie will.
9B: Die verhandelnde Instanz muss alle betroffenen Sektoren der Bevölkerung nach einem vorgegebenen Protokoll konsultieren und in die Verhandlungen einbeziehen.
10A: Über das Verhandlungsergebnis entscheiden EU-Rat und EU-Parlament.
10B: Über das Verhandlungsergebnis entscheiden die EU-Institutionen und die Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten.
10C: Über das Verhandlungsergebnis entscheidet der Souverän.
11A: Die Regierung soll sich an einem Handelssystem beteiligen, in dem sich Länder, die folgende UN-Abkommen ratifiziert haben und einhalten, gegenüber Ländern, die diese Abkommen nicht ratifizieren und einhalten, mit Zollaufschlägen schützen:
11A3: Umweltschutzabkommen
11A4: Kulturelle Vielfalt
11A5: Unternehmenspflichten
11A6: Steuerdatenaustausch
11A7: HNWI-Steuer (zum Beispiel ein Prozent)
11B: Die Regierung soll sich an einem Handelssystem beteiligen, unabhängig davon, ob die Handelspartner folgende UN-Abkommen ratifiziert haben und einhalten:
11B3: Umweltschutzabkommen
11B4: Kulturelle Vielfalt
11B5: Unternehmenspflichten
11B6: Steuerdatenaustausch
11B7: HNWI-Steuer (zum Beispiel ein Prozent)
12A: Globale Märkte benötigen globale Institutionen. Deshalb soll die multilaterale Handels- und Wirtschaftsordnung aufweisen (»Global-Governance-Ansatz«):
12A3: Finanzmarktaufsicht
12B: Märkte regulieren sich selbst am besten. Es braucht daher für den Weltmarkt keine (»Die-Welt-ist-flach-Ansatz«):
12B3: Finanzmarktaufsicht
15A: Beschränkungen der demokratischen Regulierungskompetenz, wie zum Beispiel das Verbot von Subventionen, einheitliche Regeln für die öffentliche Beschaffung, das Verbot oder die Einschränkung der Regulierung ausländischer Investitionen oder der Zwang zum Schutz geistiger Eigentumsrechte, dürfen Bestandteile des multilateralen Handelssystems sein (»Zwangsjacken-Ansatz«).
15B: Beschränkungen der demokratischen Regulierungskompetenz, wie zum Beispiel das Verbot von Subventionen, einheitliche Regeln für die öffentliche Beschaffung, das Verbot oder die Einschränkung der Regulierung ausländischer Investitionen oder der Zwang zum Schutz geistiger Eigentumsrechte, dürfen nicht Bestandteile des multilateralen Handelssystems sein (»Autonomie-Ansatz«).
16A: Kommunen, Landkreise, Regionen und Staaten dürfen lokale Wirtschaftskreisläufe fördern und Vorrang geben vor fernen und globalen Wirtschaftsbeziehungen (»Ökonomische Subsidiarität«).
16B: Es darf keinen Vorrang für lokale oder regionale Wirtschaftskreisläufe oder -beziehungen geben (»level playing field«).
17A: Alle Länder sollen sich auf die Produktion von Gütern und Dienstleistungen spezialisieren, bei denen sie komparative Vorteile haben, und den Rest importieren (»Spezialisierungs-Ansatz«).
17B: Alle Länder sollten versuchen, möglichst viele Güter und Dienstleistungen selbst herzustellen, und den Handel wohldosiert als Ergänzung und Stimulus nutzen (»Resilienz-Ansatz«).
18A: Unternehmen, die auf dem Weltmarkt mitspielen wollen, müssen eine Gemeinwohl-Bilanz erstellen. Deren Ergebnis entscheidet über günstigeren oder teureren Marktzugang (»Gemeinwohl-Ansatz«).
18B: Alle Unternehmen erhalten einheitlich freien Marktzugang, unabhängig von ihren ethischen Leistungen (»Märkte-sind-wertfrei-Ansatz«).
19A: Unternehmen, die Zugang zum Weltmarkt wollen, dürfen einen bestimmten Weltmarktanteil (zum Beispiel ein Prozent) und eine bestimmte Größe (zum Beispiel 50 Milliarden Euro Umsatz oder Bilanzsumme) nicht überschreiten (»Liberaler Ansatz«).
19B: Die Eigentumsfreiheit darf nicht durch die Vorgabe von Größengrenzen beschnitten werden (»Eigentum-ist-heilig-Ansatz«).
20A: Internationale Handels- und Wirtschaftsabkommen sollen ausschließlich Privateigentum schützen und mit Rechten ausstatten (»Kapitalismus-Ansatz«).
20B: Internationale Handels- und Wirtschaftsbeziehungen sollen für Vielfalt unter den Eigentumsformen sorgen (öffentliches, privates, kollektives, Gesellschafts- und Nichteigentum), alle Formen schützen und allen Formen Pflichten, Bedingungen und Grenzen auferlegen (»Kulturelle-Vielfalt-Ansatz«).
Die Ergebnisse werden nach Teilnahme von 500 Personen auf ethischerwelthandel.info veröffentlicht.